Wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder weil sie für einige Stunden in der Woche gelegentlich eine Pause bzw. Auszeit nehmen möchten, sind wir für
Sie da.
Der versicherten Person stehen, im Rahmen der Verhinderungspflege, ein Betrag von 1.612,00 Euro im Jahr zur Verfügung.
Wichtig !
Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege entsteht erst nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate. Verhinderungspflege steht den Pflegegraden 2 bis 5 zu.
Hinweis:
Der Betrag kann um bis zu 806,00 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI auf insgesamt bis zu 2.418,00 Euro im
Kalenderjahr erhöht werden.
Gern beraten wir Sie in einem persönlichem Gespräch, vor Ort bei Ihnen, zu diesem wichtigen Thema.
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Rund um die Uhr sind wir für unsere Kunden telefonisch erreichbar.