Nachweis über einen Beratungseinsatz für Ihre Pflegekasse (gem. § 37.3 SGB XI)


Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Diese Beratung führen wir für Sie kostenlos durch.

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
  • Bei Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich


Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Für die Durchführung dieser Beratungseinsätze kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

Auch leiten wir die Bestätigung dieser Beratungseinsätze auf Wunsch an die Pflegekasse weiter.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin !

Besonderheiten für unsere Kunden

Über die genannten Beratungsmöglichkeiten hinaus bieten wir unseren Kunden noch etwas Besonderes:

Pflegende Angehörige, unterstützen wir auf Wunsch durch individuelle Beratung oder Vor-Ort-Schulungen durch unsere zertifizierten Pflegeberater/innen.

Wir vermitteln hierbei Informationen über Möglichkeiten der Unterstützung sowie professionelle Pflegeempfehlungen inklusive einer Pflegeplanung, wenn dies gewünscht ist.

Die Schulung kann bereits in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst im Krankenhauses stattfinden und sichert die häusliche Pflegesituation durch Information der Patienten und der pflegenden Angehörigen. Aufgrund von Erfassung der häuslichen Gegebenheiten und des weiteren Hilfebedarfes, lässt sich eine sichere, häusliche Versorgungssitutation schaffen.

Durch  diese Möglichkeiten möchten wir Sie unterstützen und ihnen Sicherheit und Vertrauen geben.

Unsere zertifizierten Pflegeberater/innen unterstützen auf Wunsch.


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Für Sie erreichbar unter

05069 480 52 85

Rund um die Uhr sind wir für unsere Kunden telefonisch erreichbar.