Verlässliche Vertretung, wenn pflegende Angehörige einmal ausfallen oder eine Auszeit brauchen.
Wer einen Angehörigen pflegt, leistet viel. Damit Sie sich erholen, einen Termin wahrnehmen oder in den Urlaub fahren können, übernehmen wir die Pflege vorübergehend – stunden-, tage- oder wochenweise.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen jährlichen Betrag. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung.
Rufen Sie uns an – wir klären unverbindlich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.