Verhinderungspflege

Verlässliche Vertretung, wenn pflegende Angehörige einmal ausfallen oder eine Auszeit brauchen.

Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen

Wer einen Angehörigen pflegt, leistet viel. Damit Sie sich erholen, einen Termin wahrnehmen oder in den Urlaub fahren können, übernehmen wir die Pflege vorübergehend – stunden-, tage- oder wochenweise.

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen jährlichen Betrag. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung.

Das übernehmen wir für Sie
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
  • Stunden-, tage- oder wochenweise
  • Fortführung der gewohnten Pflege
  • Grund- & Betreuungsleistungen
  • Hilfe bei Antrag & Abrechnung
  • Kurzfristig planbar

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an – wir klären unverbindlich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.