Zeit, Zuwendung und Begleitung im Alltag – für mehr Lebensqualität und zur Entlastung der Angehörigen.
Betreuung bedeutet für uns mehr als Aufsicht: Wir schenken Zeit, hören zu und gestalten den Tag gemeinsam. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Demenz ist diese verlässliche Zuwendung besonders wertvoll.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Wir erklären Ihnen gerne, wie das funktioniert.
Reicht eine stundenweise Betreuung nicht mehr aus, organisieren wir auch eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf begleiten wir zudem in der Schulbegleitung.
Rufen Sie uns an – wir klären unverbindlich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.